Die Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1971 oder später im Landkreis Tirschenreuth sind aufgerufen, ihre alten Führerscheine umzutauschen. Die Umtauschfrist läuft am 19.01.2025 aus. Danach wird das Dokument ungültig. Wer nach Ablauf der Frist in eine Kontrolle gerät, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 10,00 EUR rechnen. Im Ausland kann es mit abgelaufenen Papierführerscheinen zu größeren Problemen kommen, so dass diese nicht mehr anerkannt werden.
Auch an alle Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1953 bis 1970, die bisher ihren alten ungültigen Führerschein noch nicht umgetauscht haben, ergeht daher der dringende Appell: Tauschen sie noch jetzt ihre alten Führerscheine um.
Einfaches Online-Verfahren
Das Landratsamt Tirschenreuth weist nochmals darauf hin, dass ein Umtausch jederzeit online möglich ist. Das Online Verfahren ist bequem und schnell hier (Stichwortsuche „Umtausch“) erreichbar und wird vermehrt in Anspruch genommen. Man muss zum Ausfüllen des Online-Formulars lediglich einen gültigen Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passbild und den Papierführerschein bei der Hand haben. Nach erfolgreicher Weiterleitung des Antrags erhält man eine E-Mail über den weiteren Verfahrensverlauf. Alternativ können weiterhin alle Anträge bei der Führerscheinstelle in Tirschenreuth oder bei der Heimatgemeinde gestellt werden. Hierzu wird um eine Terminvereinbarung gebeten.
In der Regel kann nach erfolgter Bearbeitung des Antrags innerhalb von 2-4 Wochen der neue Führerschein zugesandt oder ausgehändigt werden.
Weitere Informationen:
- Alle weiteren Informationen
- Onlineumtausch (Stichwortsuche „Umtausch“)