Gleichstellungsstelle
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
(Art. 3 Abs. 2 GG, Art. 118 Abs. 2 BV)
Um diesen verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen, hat der Freistaat Bayern das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) erlassen, das zum 1. Juli 1996 in Kraft getreten ist.
Ziel des Gesetzes ist es u.a.,
- die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern,
- die Anteile von Frauen in Bereichen zu erhöhen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen zu erreichen,
- auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer hinzuwirken,
- für alle Beschäftigen, besonders in Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern,
- auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken,
- die Chancengleichheit in allen Aufgabenbereichen als durchgängiges Leitprinzip zu stärken.
Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Tirschenreuth ist Anlaufstelle sowohl für alle Mitarbeiter*innen der Landkreisverwaltung als auch für alle Menschen, die im Landkreis Tirschenreuth leben.
Sie informiert, koordiniert, initiiert, berät, unterstützt und vermittelt weiter – in allen Fragen der Gleichberechtigung und Chancengleichheit.
Links:
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales: Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, Jugend: BMFSFJ - Gleichstellung
- Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt: Istanbul-Konvention (völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag)
Erklär-Videos:
- Was macht die Gleichstellungsstelle für Frauen? - YouTube (Quelle: Landeshauptstadt München)
- Was ist Gender-Kompetenz? -YouTube (Quelle: Landeshauptstadt München)
- Was ist Gender Mainstreaming? - YouTube (Quelle: Landeshauptstadt München)