Untere Wasserrechtsbehörde
Zu den Aufgaben der Unteren Wasserrechtsbehörde gehören:
- Die Genehmigung, Erlaubnis und Überwachung von Wasserbenutzungen (Entnehmen, Aufstauen, Absenken von Grund- und Oberflächenwasser), Wasserkraftnutzung, Fischteiche, Anlagen an Gewässern (Brücken, Stege, Ufermauern, Gewässerkreuzungen), Gewässerausbauten, Kläranlagen, Kanalisationen, Regenwasserbehandlungen und der Lagerung wassergefährdender Stoffe.
- Die Ausweisung von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten.
- Die Abgabe von Stellungnahmen zu Bauleitplanungen und zu Bauvorhaben.
- Die Beratung bei Fragen rund ums Wasser und Abwasser und die Vermittlung von Ansprechpartnern.
- Der Schutz des Grundwassers. Weitere Informationen: "Aktion Grundwasserschutz - Trinkwasser für Bayern"