Vereinspauschale
Vereinspauschale 2025
Achtung: Abgabe der Anträge bis 03. März 2025 !!!
Der Freistaat Bayern setzt für das Jahr 2025 die Förderung der Sportvereine in Form der Vereinspauschale fort.
Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR).
Die neuen Sportförderrichtlinien sind am 01.01.2023 in Kraft getreten und auf der Homepage des Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Liste der für das Förderjahr 2025 anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen.
Hier erhalten Sie:
- das Antragsformular 2025
- die Erläuterungen zur Antragstellung 2025
- die Anleitung für die Ermittlung der Mitgliederzahlen zum 31.12.2024 über die BLSV-Homepage
- das Formular "Erklärung zur Teilung von Lizenzen" 2025
- die Erläuterungen zum Datenschutz
Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vereine ihre Anträge mit den gültigen Lizenzen bis spätestens Montag, den 03. März 2025 (Ausschlussfrist!) einreichen müssen.