Infektionsschutzbelehrung im Landkreis ab sofort digital möglich
Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln (z. B. in der Gastronomie, in Bäckereien, Metzgereien usw.) in Kontakt treten, benötigen vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Das Gesundheitsamt Tirschenreuth ermöglicht ab sofort die Online-Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung. Bisher fanden die Belehrungen ausschließlich in Präsenzterminen im Gesundheitsamt statt. Mit der neuen digitalen Lösung können Bürgerinnen und Bürger nun flexibel von zu Hause aus an der Belehrung teilnehmen und eine Bescheinigung erhalten. Präsenztermine werden nach telefonischer Anfrage weiterhin angeboten, damit auch Personen ohne Zugang zu Computer und Smartphone informiert werden können.
Landrat Roland Grillmeier betont: „Die digitale Umsetzung der Infektionsschutzbelehrung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Modernisierung unserer Dienstleistungen. Sie erleichtert den Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger und zeigt, wie wir durch Digitalisierung die öffentliche Gesundheit effektiv unterstützen können.“
Das Verfahren kann ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden. Interessierte müssen bereitgestellte Videos ansehen und anschließend Fragen dazu beantworten. Um die Teilnahme für möglichst viele Menschen zu erleichtern, sind die Videos in verschiedenen Sprachen verfügbar.
Für weitere Informationen zur Infektionsschutzbelehrung besuchen Sie gerne die Website des Gesundheitsamtes Tirschenreuth.