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Information zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Rechtsbehelf (z. B.:Widerspruch) kann schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Nach Art. 16 Satz 1 BayDiG ist jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung digitaler sowie im Sinne des Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG schriftformersetzender Dokumente zu eröffnen.

Das Landratsamt Tirschenreuth eröffnet folgende Möglichkeiten für die elektronische schriftformersetzende Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. "Sicheres Kontaktformular“ (mit Bayern-ID)

Im Bayernportal finden Sie das „Sichere Kontaktformular“, mit dem Sie nach einer Registrierung (Bayern-ID) verschlüsselt und auch schriftformersetzend mit uns in Kontakt treten können.

2. Qualifizierte elektronische Signatur

Um die Schriftform elektronisch zu ersetzen genügt ebenso, nach Art. 3a Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayVwVfG ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.

Es werden nur Signaturen von akkreditierten Zertifizierungsdienstanbietern akzeptiert.
Beachten Sie, dass eine qualifizierte elektronische Signatur alleine keine Verschlüsselung des Inhalts Ihrer Nachricht bzw. Anlagen bewirkt. Um ein signiertes Dokument anschließend verschlüsselt an uns zu übermitteln, empfehlen wir Ihnen, das sichere Kontaktformular (siehe 1) zu verwenden.

3. Besonderes elektronisches Behördenpostfach

Das Landratsamt Tirschenreuth ist zudem über sein besonderes elektronisches Behördenpostfach (kurz: beBPo) erreichbar.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Elektronischer Rechtsverkehr (bayern.de)

Hinweise:

  • Eine einfache E-Mail ist nicht für die elektronische Einlegung von Rechtsbehelfen zulässig.
  • Ein DE-Mail-Zugang wird nicht eröffnet.