Verpflichtungserklärung
Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen (Visum), können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Die Verpflichtungserklärung wird umgangssprachlich auch als "Einladung" bezeichnet und setzt eine ausreichende Bonität des Gastgebers voraus.
Folgende Unterlagen werden für eine Verpflichtungserklärung benötigt:
- Identitätsnachweis des Gastgebers (Personalausweis, Reisepass, evtl. elektronischer Aufenthaltstitel)
- Einkommensnachweise (die letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, bei Selbständigen BWA der letzten sechs Monate etc.)
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, bei Wohneigentum Kaufvertrag bzw. Grundbucheintrag etc.)
- Nachweise über bestehende finanzielle Verpflichtungen (Kredite, Unterhaltszahlungen etc.)
- Daten des Gastes (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Reisepass-Nr.), am besten eine Kopie/Foto des Reisepasses
- voraussichtlicher Einreisezeitpunkt
- evtl. Nachweis über Reisekrankenversicherung des Gastes (kann auch erst bei der Visums-Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden)
Gebühr: 29 €
Weitere Informationen können Sie hier erhalten.