Waldbadeweiher Fuchsmühl
Infrastruktur des Badegewässers
Liegewiese: | Ja |
Parkplatz: | Ja |
Toilette/n: | Ja |
Kiosk (zeitweise): | Ja |
Aufsicht (zeitweise): | Nein |
Ergebnisse der Badesaison 2024
Datum | Wasser- temperatur | Enterokokken (MPN/100ml) | Escherichia coli (MPN/100ml) | Bewertung |
---|---|---|---|---|
2024-05-21 | 18,1 | < 10 | < 10 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
2024-06-17 | 20,4 | 21 | < 10 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
2024-07-15 | 25,4 | < 10 | < 10 | bakteriologisch nicht zu beanstanden |
Die Überwachungsergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Im Einzelfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.
Auffällige Ereignisse in der Badesaison
Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Hierüber werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.
Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn
- nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht,
- bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
- Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.
Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht. Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu befürchten ist. Ein Badeverbot aufgrund der überschrittenen Einzelwerte mit Enterokokken bzw. Escherichia coli kann dann aufgehoben werden, wenn Untersuchungen an zwei nachfolgenden Tagen erbringen, dass die Einzelwerte wieder im akzeptablen Bereich liegen.