Baugenehmigung / Baurecht
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) eine Baugenehmigung erforderlich. Genehmigungspflichtig ist grundsätzlich die Errichtung (Neubau), Änderung (Umbau) oder Nutzungsänderung (Änderung der Nutzung) eines Vorhabens. Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für genehmigungspflichtige Vorhaben beantragt.
Ausnahmen:
Art. 56 bis 58, 72 und 73 BayBO zeigen die Ausnahmen, für die eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist.
Verfahrensablauf
Der Bauantrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Tirschenreuth einzureichen. Dies ist sowohl in Papierform als auch, seit 01.04.2024, in digitaler Form möglich.
Alle Informationen und Unterlagen zur digitalen Einreichung finden Sie hier:
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Sebastian Putzer (09631/88-364 oder E-Mail)
Erforderliche Unterlagen
Vollständige Unterlagen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrages. Unvollständige Bauanträge können nicht oder nur mit Verzögerungen bearbeitet werden.
Die Bauvorlagenverordnung regelt, welche Bauvorlagen erforderlich sind.
Die erforderlichen Bauantragsformulare stehen auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr kostenfrei zur Verfügung.
Formulare
- Bauantragsformulare
- Antrag Befreiung, Ausnahme oder Abweichung im Genehmigungsverfahren
- Rückbauverpflichtung gem. § 35 Abs. 5 BauGB
- Anzeige gem. § 47 Versammlungsstättenverordnung
- Merkblatt § 47 VStättV
- Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und Art. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)