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Gutachterausschuss

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb abgegrenzter Gebiete, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse aufweisen. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss beim Landratsamt Tirschenreuth jeweils zum Ende der geraden Kalenderjahre für Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen (Acker/Grünland) neu ermittelt. Sie werden in einer Bodenrichtwertübersicht veröffentlicht.

Verfahrensablauf

Auskünfte sind in Form von Einzelauskünften oder durch den Erwerb der gesamten Bodenrichtwertübersicht möglich.

Zur Antragstellung ist jedermann berechtigt. Die Anfrage ist mit den hier hinterlegten Formularen, formlos oder per E-Mail möglich; im Einzelfall kann auch eine telefonische Auskunft erteilt werden.

Kosten

  • schriftliche Einzelauskunft pro Bodenrichtwert: 20,00 Euro
  • Gesamtübersicht in Papierform: 150,00 Euro

Kaufpreissammlung

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt führt eine Kaufpreissammlung. Dazu erhält die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses durch die Notare sämtliche Verträge bzw. durch die Gerichte sämtliche Mitteilungen über Zwangsvollstreckungen, durch welche Eigentum an einem Grundstück (bebaut oder unbebaut) übertragen wird. Die darin enthaltenen Grundstücksdaten werden ausgewertet und in anonymisierter Form statistisch erfasst.

Die Kaufpreissammlung ist geheim zu halten. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Auf Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss u. a. die Bodenrichtwerte und veröffentlicht diese in einer Bodenrichtwertübersicht (siehe unter Bodenrichtwerte).

Verfahrensablauf

Der Antrag ist formlos schriftlich bzw. per E-Mail zu stellen. Das berechtigte Interesse muss nachgewiesen werden.

Erforderliche Unterlagen sind:

  • schriftliche Anfrage (formlos) bzw. per E-Mail
  • Kopie des Auftrages zur Wertermittlung
  • bei Gerichtsaufträgen eine Kopie des Beweisbeschlusses bzw. der Schätzungsanordnung

Kosten

Einzelauskunft: die Gebühr für jeden Wert beträgt 20,00 Euro

Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert (Marktwert) spiegelt den Preis wieder, der zum Begutachtungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse) zu erzielen wäre. Dabei fließen wertbeeinflussend die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die besondere Beschaffenheit bzw. die Lage des Bewertungsobjektes in die Bewertung ein.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung des bereitgestellten Formulars zu stellen. 

Erforderliche Unterlagen sind:

  • Nachweis der Antragsberechtigung,
  • aktueller und vollständiger Grundbuchauszug,
  • aktueller Lageplan
  • Bauakten oder Gebäudepläne (maßstäbliche Bauzeichnungen, Grundrisse, Ansichten, Querschnitte),
  • ggf. Erbbauvertrag oder Übergabevertrag oder Erbschein

Kosten

abhängig vom ermittelten Verkehrswert (vgl. § 15 Gutachterausschussverordnung)

Grundstücksmarktbericht

Der Grundstücksmarktbericht 2019 bildet eine wichtige Grundlage zur Schaffung von Transparenz am Grundstücksmarkt für jedermann und dient als neutrale Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Darüber hinaus geben die Ergebnisse aus der Ableitung wertermittlungsrelevanter Daten, wie Bodenpreisindexreihen unbebauter Grundstücke und Sachwertfaktoren für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, den Sachverständigen eine Hilfestellung bei der Ermittlung von Verkehrswerten.

Verfahrensablauf

Der Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Tirschenreuth kann unter Angabe einer Rechnungsadresse gegen eine Gebühr von 60,-- € bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Tirschenreuth, Johannisstr. 6, 95643 Tirschenreuth, schriftlich oder telefonisch (09631/88-271), sowie auch per E-Mail (gutachterausschuss(at)tirschenreuth.de) als Druckversion oder PDF-Datei bezogen werden.

Kosten

Gesamtübersicht in Druckversion oder PDF-Datei: 60,-- Euro