Wohnungsbauförderung
Neubau, Erst- und Zweiterwerb, Wohnraumerweiterung
Das Landratsamt Tirschenreuth kann bei Neubau, Erst- und Zweiterwerb sowie Wohnraumerweiterung Darlehen
- aus dem Bayer. Zinsverbilligungsprogramm und
- aus dem Bayer. Wohnungsbauprogramm anbieten.
Beratungsgespräch / Erforderliche Unterlagen
Vor Antragstellung ist ein persönliches Erstinformationsgespräch im Landratsamt Tirschenreuth erforderlich, bei dem alle weiteren Fördervoraussetzungen, wie z. B. Einkommensgrenzen, Tragbarkeit, Wohnungsgröße usw. besprochen werden.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
Für das Erstinformationsgespräch sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Elterngeld und dgl.)
- Pläne
- Wohnflächenberechnung
Weitere Unterlagen werden beim Erstinformationsgespräch ausgehändigt.
Rechtsgrundlagen
Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG)
Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrechts (DVWoR)
- oder die Wohnungsbauförderungsbestimmungen (in der jeweiligen Fassung)
Wohnungsanpassung / Barrierefreier Umbau
Für die bauliche Anpassung (z. B. Badumbau, Treppenlift) von Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus kann ein leistungsfreies Baudarlehen für Menschen mit Behinderung angeboten werden, um die Nutzung des Wohnraumes im Hinblick auf die Behinderung zu erleichtern.
Beratungsgespräch / Erforderliche Unterlagen
Vor Antragstellung ist ein persönliches Erstinformationsgespräch im Landratsamt Tirschenreuth erforderlich, bei dem alle weiteren Fördervoraussetzungen, wie z. B. Einkommensgrenzen, techn. Voraussetzungen usw. besprochen werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
Für das Erstinformationsgespräch sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Elterngeld und dgl.)
- Pläne
- Kostenvoranschläge
Weitere Unterlagen werden beim Erstinformationsgespräch ausgehändigt.
Rechtsgrundlagen
Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
- oder die Wohnungsbauförderungsbestimmungen (in der jeweiligen Fassung)
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch ist ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Das Bauamt bescheinigt, dass die Wohnung abgeschlossen ist. Es wird unterschieden zwischen Wohnungen und nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Keller, Speicher usw.). Innerhalb einer jeden Wohnung muss sich eine Küche / Kochgelegenheit und ein eigenes Bad / WC befinden. Nebenräume wie z.B. Keller, Speicher- und Abstellräume können einer Wohneinheit zugeordnet werden. Gewerblich genutzte Räume und auch Garagen können separat aufgeteilt werden oder sie werden einer Wohneinheit zugeordnet.
Antragsberechtigt sind:
- Grundstückseigentümer bzw. Wohnungseigentümer
- Notariat im Auftrag des Grundstückseigentümers bzw. Wohnungseigentümers
- Jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Bescheinigung darlegen kann
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung (schriftlich, formlos)
- aktueller amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000 (mind. 2-fach)
- Aufteilungsplan (Grundrisse - inkl. Spitzboden, Ansichten, Gebäudeschnitt mind. 2-fach) im Format bis max. DIN A3
- Grundbuchauszug
Kosten
50 € je Wohneinheit zuzügl. Zuschläge für Mehrausfertigungen und Einzelblätter