Wohnberechtigung
Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Aktuell frei gemeldete Wohnungen können bei Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins beim Landratsamt Tirschenreuth erfragt werden.
Verfahrensablauf
Der Wohnberechtigungsschein wird auf schriftlichen Antrag unter Zugrundelegung der rechtlichen Anforderungen erteilt.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung
- bei ausländischen Bürgern: Aufenthaltstitel
- Einkommenserklärung (für jede Person mit eigenem Einkommen)
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller Personen, die in die Wohnung mit einziehen möchten, z. B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Arbeitslosengeldbescheid, Unterhaltszahlungen etc.
- Schulbescheinigung (ab 16. Lebensjahr)
- Schwerbehindertenausweis
- bei Ehepaaren (keine 10 Jahre verheiratet): Urkunde über die Eheschließung
Kosten
Gebühr: 15,00 € (bei Job-Center-Leistungen: 7,50 €)
Rechtsgrundlagen
Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG)
Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrechts (DVWoR)
- oder die Wohnungsbauförderungsbestimmungen (in der jeweiligen Fassung)