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Begleitetes Fahren

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (erhältlich bei der Fahrschule)
  • Biometrisches Lichtbild  (35x45mm)
  • Unterschriftenblatt
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Schulung in Erster Hilfe (Ausbildung)
  • Kopie des Personalausweises für jede Begleitperson
  • Kopie des Führerscheins für jede Begleitperson

 

Voraussetzungen für die Begleitpersonen (eine oder mehrere Personen)

  • ist bei Antragstellung namentlich zu benennen,
  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen EU-Fahrerlaubnis der Klasse B (alte Klasse 3) sein,
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.