Begleitetes Fahren
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (erhältlich bei der Fahrschule)
- Biometrisches Lichtbild (35x45mm)
- Unterschriftenblatt
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Schulung in Erster Hilfe (Ausbildung)
- Kopie des Personalausweises für jede Begleitperson
- Kopie des Führerscheins für jede Begleitperson
Voraussetzungen für die Begleitpersonen (eine oder mehrere Personen)
- ist bei Antragstellung namentlich zu benennen,
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen EU-Fahrerlaubnis der Klasse B (alte Klasse 3) sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.