Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr darf nur während der Dauer des Dienstverhältnisses von der Dienstfahrerlaubnis Gebrauch machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in den EU-Kartenführerschein. Bei aktivem Dienstverhältnis ist der Dienstführerschein bei Antragstellung bei der Führerscheinstelle vorzulegen. Der bisherige Zivilführerschein wird eingezogen.
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild 35x45 mm
- Dienstführerschein
- ziviler Führerschein
Gebühr: EUR 35,50