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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist die Erlaubnis, Fahrgäste mit Personenkraftwagen (max. 8 Fahrgastplätze + Fahrer) im Rahmen des Personen-Beförderungs-Gesetzes (PBefG) zu befördern. Die Erlaubnis wird für 3 Jahre erteilt.

Neben den grundsätzlichen Erteilungsvoraussetzungen ist der Vorbesitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat "EU-Kartenführerschein" erforderlich.

Sollten Sie noch nicht im Besitz dieses Führerscheins sein, kann der Umtausch Ihres alten Führerscheins gleich mitbeantragt werden.

 

Erstmalige Erteilung

Benötigte Unterlagen:

  • EU-Kartenführerschein
  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung durch ärztliche Bescheinigung (Hausarzt/Betriebsarzt/Arbeitsmediziner)
  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten eines Augenarztes oder Betriebs-/Arbeitsmediziners
  • Leistungs- und Reaktionstest (Begutachtungsstelle/Betriebsarzt/Arbeitsmediziner)
  • behördliches Führungszeugnis

 

Gebühr: 38,80 €

 

Verlängerung

Benötigte Unterlagen:

  • EU-Kartenführerschein
  • bisheriger Fahrgastbeförderungsschein
  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung durch ärztliche Bescheinigung (Hausarzt/Betriebsarzt/Arbeitsmediziner)
  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten eines Augenarztes oder Betriebs-/Arbeitsmediziner)
  • behördliches Führungszeugnis

Zusätzlich ab dem Vollendeten 60. Lebensjahr:

  • Leistungs- und Reaktionstest (Begutachtungsstelle/Betriebsarzt/Arbeitsmediziner)