Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist die Erlaubnis, Fahrgäste mit Personenkraftwagen (max. 8 Fahrgastplätze + Fahrer) im Rahmen des Personen-Beförderungs-Gesetzes (PBefG) zu befördern. Die Erlaubnis wird für 3 Jahre erteilt.
Neben den grundsätzlichen Erteilungsvoraussetzungen ist der Vorbesitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat "EU-Kartenführerschein" erforderlich.
Sollten Sie noch nicht im Besitz dieses Führerscheins sein, kann der Umtausch Ihres alten Führerscheins gleich mitbeantragt werden.
Erstmalige Erteilung
Benötigte Unterlagen:
- EU-Kartenführerschein
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung durch ärztliche Bescheinigung (Hausarzt/Betriebsarzt/Arbeitsmediziner)
- Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten eines Augenarztes oder Betriebs-/Arbeitsmediziners
- Leistungs- und Reaktionstest (Begutachtungsstelle/Betriebsarzt/Arbeitsmediziner)
- behördliches Führungszeugnis
Gebühr: 38,80 €
Verlängerung
Benötigte Unterlagen:
- EU-Kartenführerschein
- bisheriger Fahrgastbeförderungsschein
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung durch ärztliche Bescheinigung (Hausarzt/Betriebsarzt/Arbeitsmediziner)
- Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten eines Augenarztes oder Betriebs-/Arbeitsmediziner)
- behördliches Führungszeugnis
Zusätzlich ab dem Vollendeten 60. Lebensjahr:
- Leistungs- und Reaktionstest (Begutachtungsstelle/Betriebsarzt/Arbeitsmediziner)