Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Mit der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen. Sie sind damit nicht mehr berechtigt, ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Ein Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis kann zwischen sechs und drei Monaten vor Ablauf der festgesetzten Sperrfrist über Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt Tirschenreuth) gestellt werden. Auskünfte bezüglich Ihrer Führerscheinakte und die Voraussetzungen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis können persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises bei der Führerscheinstelle eingeholt werden.
Bei diesem Gespräch erfahren Sie auch, ob vor der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis noch weitere Untersuchungen (z. B. MPU oder ärztliche Untersuchung) erforderlich sind.