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Verlängerung einer Fahrerlaubnis

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung durch ärztliche Bescheinigung (Hausarzt/Betriebsarzt/Arbeitsmediziner)
  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten eines Augenarztes oder Betriebs-/Arbeitsmediziners
  • 1 biometrisches Lichtbild (35x45mm)
  • Führerschein im Original

    Gebühr: EUR 38,80


Zusätzlich bei gewerblicher Nutzung:

Als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation galt bisher der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein.

Ab Mai 2021 ersetzt ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) diesen Eintrag. Das ist eine zusätzliche Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.

Die Fahrerlaubnisbehörde stellt den Nachweis auf Antrag aus. Eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich, denn der Fahrerqualifizierungsnachweis kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden. 

Die Gültigkeitsdauer beträgt weiterhin 5 Jahre und sollte, wenn möglich deckungsgleich mit den Verlängerungsfristen des Führerscheins sein (nicht Bedingung).

Vorhandene Eintragungen der Schlüsselziffer 95 im EU-Kartenführerschein behalten jedoch bis zum eingetragenen Ablaufdatum ihre volle Gültigkeit.

Gebühr bei Direktversand: 32,50 EUR


Antragstellung

Für die Antragstellung stehen Ihnen aktuell zwei Möglichkeiten zur Verfügung: 

  • Beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes
  • Persönlich beim Landratsamt Tirschenreuth