Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen
Meldeformular gemäß § 34 IfSG
Als Gemeinschaftseinrichtungen werden im § 33 IfSG Einrichtungen bezeichnet, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden. Beispiele hierfür sind Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager.
Da in Gemeinschaftseinrichtungen eine relativ große Zahl an Personen über längere Zeit in relativ engem räumlichen Kontakt leben, sind die Einhaltung von Hygieneregeln sowie besondere Bestimmungen im Falle von erkrankten Personen wichtig. Aus diesem Grund sieht das IfSG eine Mitteilungspflicht an das zuständige Gesundheitsamt vor, die durch die Gemeinschaftseinrichtung durch folgenden Link online erfolgen kann:
Online-Meldeformular für Gemeinschaftseinrichtungen (benachrichtigungspflichtige Krankheiten)