Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG
Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmittel (z. B. in der Gastronomie, in Bäckerein, Metzgerein usw.) in Berührung kommen oder in Küchen bzw. sonstigen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung tätig werden, benötigen vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung (Erstbelehrung) nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Auch für Praktika bzw. Probearbeiten in Gewerbebetrieben.
Schülerinnen und Schüler sind in der Regel von den Kosten für eine Belehrung befreit, sofern es sich um ein Praktikum zum Zweck der beruflichen Orientierung handelt. Um diese Kostenbefreiung geltend zu machen, muss die Belehrung vor Ort durchgeführt werden.
Unser Gesundheitsamt ist für die Durchführung dieser Belehrung (auch Online) nur zuständig, wenn die zu belehrende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt (i. d. R. der Wohnsitz) im Landkreis Tirschenreuth hat.
Hier finden Sie die Online-Belehrung und alle wichtigen Informationen zur Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG ("Gesundheitszeugnis"):
Online-Belehrung nach § 43 IfSG
- gleiche Gültigkeit
- sofort und überall Online, Dauer etwa 20 Minuten
- Bescheinigung als PDF zum Sofort-Download
- Bezahlungsmöglichkeiten: Kreditkarte, Giropay
- Kosten: 28 Euro
- folgende Sprachen verfügbar: Deutsch, französisch, arabisch, türkisch, italienisch, englisch, russisch.
Wichtiger Hinweis: Damit Sie an der Online-Belehrung des Gesundheitsamtes Tirschenreuth teilnehmen können, muss Ihr ständiger Aufenthaltsort bzw. Wohnort im Landkreis Tirschenreuth liegen.
Zur Online-Belehrung
Infektionsschutzbelehrung vor Ort in Tirschenreuth und Kemnath
Die Belehrungen finden nur nach Rücksprache statt. Zur Terminvereinbarung werden Sie sich bitte an 09631/7076-0 (Tirschenreuth).
Die Sammelbelehrungen werden von Seiten des Gesundheitsamt in unseren Räumen durchgeführt.
Tirschenreuth: St.-Peter-Str. 33, 95643 Tirschenreuth
Kemnath: Schützengraben 16, 95478 Kemnath
Bei Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen muss die Belehrung als Einzelbelehrung mit Dolmetscher durchgeführt werden. Für die Einzelbelehrung muss ein gesonderter Termin vereinbart. Die Kosten für einen Dolmetscher bzw. Organisation werden nicht übernommen.
Schülerinnen und Schüler sind in der Regel von den Kosten für eine Belehrung befreit, sofern es sich um ein Praktikum zum Zweck der beruflichen Orientierung handelt. Um diese Kostenbefreiung geltend zu machen, muss die Belehrung vor Ort durchgeführt werden. Wird die Belehrung für einen Nebenjob benötigt ist diese kostenpflichtig und Sie können diese online durchführen.
Bei Fragen melden Sie sich bitte unter den Telefonnummern 09631/7076-0 oder unter gesundheitsamt(at)tirschenreuth.de.