Reformierte Schuleingangsuntersuchung
Für einen erfolgreichen Start in die Grundschule sind eine altersgemäße körperliche Entwicklung, Sprachentwicklung sowie die Entwicklung der sozialen und motorischen Fähigkeiten wichtige Voraussetzungen. Um diese Voraussetzungen erfüllen zu können und um mehr Zeit für Förder- und Therapiemöglichkeiten für die Kinder bis zum Schuleintritt zu erhalten, werden die Kinder im Rahmen der reformierten Schuleingangsuntersuchung ab Sommer 2024 bereits im vorletzten Kindergartenjahr untersucht.
Weitere Informationen können dem Flyer entnommen werden!
Flyer
Welche Unterlagen sind bei reformierten Schuleingangsuntersuchung erforderlich?
Zur reformierten Schuleingangsuntersuchung sind das gelbe Vorsorgeheft und das Impfbuch verpflichtend vorzulegen. Das gelbe Vorsorgeheft sollte alle altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchungen beinhalten.
Soweit vorhanden, sollten Brillen, Hörgeräte etc. sowie Schwerbehindertenausweise, Allergiepass oder andere relevante Unterlagen mitgebracht werden.
Ebenso ist der im Vorfeld ausgefüllte Elternfragebogen/Anamnesebogen vorzulegen.
Wann ist eine schulärztliche Untersuchung erforderlich?
Indikationen für eine schulärztliche Untersuchung:
- Auffälliger Befund im Entwicklungsscreening
- Letzte altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung (U8 bzw. U9) fehlt
- Das Kind besucht keine vorschulische Einrichtung
- Auf Wunsch der Eltern
Bei der schulärztlichen Untersuchung wird das Kind von einer Ärztin/Arzt untersucht. Eine persönliche Beratung der Eltern erfolgt im Anschluss. Die Eltern erhalten in schriftlicher Form das Ergebnis des Gesprächs. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass das Kind im letzten Jahr vor der Einschulung erneut schulärztlich vorgestellt werden kann.
Online-Terminvereinbarung
Weitere Informationen zur Online-Terminvereinbarung erhalten Sie über das Elternanschreiben zur rSEU.
Rechtsgrundlagen
Bürgerservice - BayEUG: Art. 37 Vollzeitschulpflicht (gesetze-bayern.de)
Bürgerservice - BayEUG: Art. 80 Schulgesundheit (gesetze-bayern.de)
Bürgerservice - GDG: Art. 11 Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (gesetze-bayern.de)
Bürgerservice - GDG: Art. 12 Schulgesundheitspflege (gesetze-bayern.de)