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Verfahrenslotse

Informationen über die Beratung und Unterstützung

1. Wer kann den Verfahrenslotsen in Anspruch nehmen?

Der Verfahrenslotse ist für Kinder, Jugendliche und junge Menschen da, die höchstens 26 Jahre alt sind,

  • wenn sie von einer seelischen, geistigen, körperlichen oder Mehrfachbeeinträchtigung betroffen oder bedroht sind
  • wenn sie Hilfen brauchen für das Leben und die Teilhabe
    > in der Schule oder in der Ausbildung
    > im Arbeitsleben
    > in der Gemeinschaft
    > für die medizinische Rehabilitation
    Man nennt diese Hilfen auch Leistungen der Eingliederungshilfe.

Die Hilfen sind außerdem für die Menschen da, die sie begleiten (Eltern, Großeltern, Pflegeeltern, Vormünder, Betreuer, beratende Fachkräfte, Vertrauenspersonen).

 

2. Wie bekommt man Hilfe?

Man kann​​​​​​

  • anrufen
  • eine E-Mail schicken
  • wir vereinbaren eine Termin in meinem Büro im Landratsamt
  • oder vor Ort (Zuhause, in der Schule, in einer anderen Beratunsstelle usw.)

Die Beratung ist freiwillig, unabhängig, vertraulich und kostenlos.

 

3. Bei diesen Fragen bekommt man in der Beratung Antworten und Unterstützung:

  • Welche Hilfen und Möglichkeiten gibt es?
  • Wo bekomme ich diese Hilfe her?
  • Muss ich dafür einen Antrag stellen? Wie muss der Antrag aussehen? Welche Unterlagen brauche ich für einen Antrag?
  • Was bedeutet eigentlich alles was im Brief steht, den ich zu meinem Antrag zurückerhalten habe? Wie geht es nun weiter?
  • Was kann ich tun, wenn mein gestellter Antrag abgelehnt wurde?

Der Verfahrenslotse begleitet und unterstützt

  • bei der Antragstellung
  • bei der Verfolgung und
  • Wahrnehmung

von Leistungen der Eingliederungshilfe.

Über die Hilfen des Verfahrenslotsen kann man sich auch hier noch einmal genauer informieren.

Flyer des Verfahrenslotsen

Netzwerkarbeit

Es finden in regelmäßigen Abständen Treffen mit verschiedenen Netzwerkpartnern statt. Wichtig dabei sind Synergieeffekte für die Tätigkeit als Verfahrenslotse zu schaffen, die inklusive Ausrichtung des Jugendamtes zu begleiten und dabei die Modellregion für Inklusion in Tirschenreuth als Ausgangspunkt zu nutzen.

Folgende Ziele werden dabei verfolgt:

  • Gegenseitige Information über das jeweilige Angebot- und Aufgabenspektrum
  • Bündelung vorhandener Kompetenzen vor Ort
  • Verbindliche sowie nachhaltige interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • Fachberatungen und anonymisierte Fallbesprechungen

So entstand auch die Zusammenarbeit der Verfahrenslotsen der Nordoberpfalz, die sich aus den Verfahrenslotsen der Landkreise Neustadt a.d. Waldnaab, Tirschenreuth und der Stadt Weiden zusammensetzt.

Datenschutz und Vertaulichkeit

Die Beratung ist freiwillig, unabhängig, vertraulich und kostenlos.

Sie unterliegt den Datenschutzbestimmungen. Es werden keinerlei Informationen ohne das Einverständnis der betreffenden Familien und Institutionen an andere Stellen weitergegeben.

Datenschutzhinweis nach DSGVO - Verfahrenslotsin in der Kinder- und Jugendhilfe