Allgemeiner Naturschutz
Informationen zu Drohnenflügen in Schutzgebieten
Zu den verschiedenen Schutzgebieten gibt es unterschiedliche Regelungen beim Starten/Landen und Überfliegen mit einer Drohne.
Achtung: Nicht alle Flug-Apps berücksichtigen die rechtlichen Grundlagen der unterschiedlichen Schutzgebiete.
Im Landkreis Tirschenreuth zählen zu diesen Gebieten viele Ausflugsziele und beliebte Fotomotive wie z. B. die Waldnaabaue, das Waldnaabtal, der Schloßberg Waldeck, die Burgruine Weißenstein, der Hackelstein und andere, welche ausschließlich mit Erlaubnis des zuständigen Amtes beflogen werden dürfen.
Vor einem geplanten Drohnenflug sollte, am besten über den Bayernatlas, geprüft werden, ob der Flug in einem Schutzgebiet erfolgen soll. Ist dies der Fall, muss vorher bei der unteren Naturschutzbehörde des zuständigen Landratsamtes eine Erlaubnis eingeholt werden (Für die Naturschutzgebiete ist die höhere Naturschutzbehörde des jeweiligen Regierungsbezirkes zuständig).
Es reicht hierfür eine formlose E-Mail mit folgenden Angaben: der Ort des Überflugs, das Datum des geplanten Fluges (wenn möglich mit Uhrzeit) und der Grund des Fluges. Die ggf. erteilte Erlaubnis muss zum Drohnenflug mitgenommen werden, da ansonsten bei einer Überprüfung von einer Ordnungswidrigkeit ausgegangen werden muss.
Hinweise zum Schnittzeitpunkt von Hecken und Bäumen
Gemäß § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) ist es verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Von diesem Verbot kann auf Antrag eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Hierzu ist eine formlose E-Mail mit Angabe des Grundes der Entfernung und den Standort des Baumes/der Hecke nötig. Außerdem müssen Fotos beigefügt werden, die den Zustand des Baumes oder der Hecke zeigen.