Fleischbeschau
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung umfasst die amtliche Untersuchung von Schlachttieren (Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer, Einhufer) vor und nach der Schlachtung, um festzustellen, ob das Fleisch für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Sie besteht aus der Schlachttieruntersuchung (Untersuchung des lebenden Tieres) und der Fleischuntersuchung (Untersuchung des Schlachtkörpers).
Bei gewerblichen Schlachtungen ist die Schlachttier- und Fleischuntersuchung für jedes einzelne Tier vorgeschrieben. Bei der Hausschlachtung genügt i. d. R. die Fleischuntersuchung. Haus- und Wildschweine, Einhufer, Dachse, Sumpfbiber und andere fleischfressende Tiere, deren Fleisch zum Verzehr für den Menschen bestimmt ist, werden grundsätzlich nach der Schlachtung auf Trichinen untersucht.
Die Untersuchung wird von einem vom Landkreis beauftragten amtlichen Tierarzt oder amtlichen Fachassistenten vorgenommen. Die Kosten für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden nach dem aktuellen Gebührentarif des Landratsamtes erhoben.
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