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Öffentlich-rechtliche Unterbringung

Die Voraussetzungen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung einer Person sind:

  • Psychische Störung der Person
  • Erhebliche Selbstgefährdung, Gefährdung anderer oder Gefährdung des Allgemeinwohls aufgrund der psychischen Störung
  • Erhebliche Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
  • Die Gefährdung kann nicht durch mildere Mittel (z. B. Hinzuziehung eines Krisendienstes) abgewendet werden

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann die Person öffentlich-rechtlich in psychiatrischen Fachkrankenhäusern oder Fachabteilungen auch ohne oder gegen ihren Willen untergebracht werden. (Art. 5 Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz - BayPsychKHG)

 

Die Krisendienste Bayern sind rund um die Uhr unter 0800 655 3000 kostenfrei und anonym erreichbar. Weitere Informationen erhalten Sie auf deren Internetseite.