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Ehrenamtskarte Bayern

www.ehrenamtskarte.bayern.de 

Die bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt, in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. Jedes Bürgerschaftliche Engagement leistet einen Beitrag zum Gemeinwohl, macht unser Zusammenleben wertvoll und ist ein Dankeschön wert.

Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die im Landkreis Tirschenreuth wohnen und die

  • sich seit mindestens zwei Jahre freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind, oder
  • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenen Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) oder
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind, oder
  • als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung
    erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)

 
Die unbegrenzt gültige Ehrenamtskarte erhalten

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren

 
Die Bayerische Ehrenamtskarte können nur diejenigen erhalten, die in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt in Bayern wohnen, der/die die Ehrenamtskarte eingeführt hat.
Es wird die Möglichkeit eröffnet, dass künftig auch die Ehrenamtlichen die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten können, die zwar in einer bayerischen Kommune wohnen, die die Bayerische Ehrenamtskarte nicht eingeführt hat, sich aber in einer bayerischen Kommune mit Bayerischer Ehrenamtskarte engagieren und dort die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Karte erfüllen.

Oder

die außerhalb Bayerns wohnen, sich aber in Bayern in einer Kommune ehrenamtlich engagieren, die die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt hat, und dort die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Karte erfüllen.

Die Entscheidung darüber und ob die Voraussetzungen erfüllt sind, trifft die jeweilige Kommune in eigener Verantwortung.


Die Ehrenamtskarte Bayern kann bei der Seniorenfachstelle beantragt werden. Bei Vorlage erhält man Vergünstigungen und Ermäßigungen in vielen Einrichtungen der Gemeinden (Bäder, Museen, Freizeiteinrichtungen).

Vergünstigungen für die Ehrenamtskarte Bayern im Landkreis Tirschenreuth finden Sie hier. Der Flyer kann kostenlos auch per Post bei der Seniorenfachstelle am Landratsamt Tirschenreuth angefordert werden.

Wir freuen uns, den Ehrenamtlichen und freiwillig Engagierten, damit ein Zeichen des Dankes und der Wertschätzung weitergeben zu können.

 

Antragsformular und Informationen für Ehrenamtliche/Freiwillige,
Akzeptanzpartner und Städte und Gemeinden

Antragsformular für die Ehrenamtskarte Bayern - Informationen für Ehrenamtliche

Die Ehrenamtskarte kann bei der Seniorenfachstelle am Landratsamt Tirschenreuth beantragt werden. Dazu ist ein Antragsformular auszufüllen, das für Sie online verfügbar ist (Formulare). Der Verein bzw. die Organisation, in der Sie ehrenamtlich aktiv sind, bestätigt die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen und ergänzt das Antragsformular um die relevanten Angaben. Bitte achten Sie darauf, dass immer jeweils der korrekte Rufname des Antragstellers erfasst wird, es könnten sich sonst Schwierigkeiten bei der Legitimation der Karte ergeben. 


Das ausgefüllte und bestätigte Antragsformular ist bei der Seniorenfachstelle am Landratsamt Tirschenreuth einzureichen. Dort wird es geprüft und bearbeitet. 

Antragsformular für Akzeptanzpartner

Informationen für Partner der Ehrenamtskarte

Fördern Sie das bürgerschaftliche Engagement vor Ort und werden Sie Partner der Ehrenamtskarte. Damit drücken Sie gemeinsam mit dem Landkreis Tirschenreuth sowie den Vereinen und Organisationen, in denen sich Ehrenamtliche engagieren, Dank und Anerkennung für besonderes ehrenamtliches Engagement aus. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich als Akzeptanzpartner zur Verfügung stellen und den zukünftigen Ehrenamtskarten-Inhabern besondere Angebote und Vergünstigungen gewähren würden. Der "Akzeptanzpartnervertrag" mit den allgemeinen Teilnahmebedingungen steht Ihnen online zur Verfügung.

Formular für Akzeptanzstellen (Privatwirtschaft)

Antragsformular für Städte und Gemeinden

Informationen für die Städte und Gemeinden als Partner der Ehrenamtskarte

Wir freuen uns, dass die Städte, Gemeinden und Kommunen der Ehrenamtskarte aufgeschlossen begegnen und danken Ihnen herzlich für Ihr Engagement. Bitte benutzen Sie dafür den Akzeptanzvertrag der Kommunen. 
Das Formblatt kann online ausgefüllt werden, danach bitte ausdrucken und mit Stempel und zeichnungsberechtigter Unterschrift  an die Seniorenfachstelle im Landratsamt Tirschenreuth senden.

Formular für Akzeptanzstellen (Kommunen)

 

Ehrenamtsversicherung

Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung stellt der Freistaat Bayern seit 2007 sicher, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement keine Nachteile erleiden, wenn sie selbst keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben. Sie ist eine Auffangversicherung und damit nachrangig, das heißt eine anderweitig bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfall vor.  
Dazu muss aber jeder Schaden im Einzelfall betrachtet und geprüft werden.

Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei, die Kosten trägt allein der Freistaat Bayern.

Grundsätzlich sollten alle Ehrenamtlichen und freiwillig Engagierten über ihren Verein, ihre Organisation oder über die Kommune im Rahmen ihres Engagements unfall- und haftpflichtversichert sein. Dies gilt auch für den Hin- und Rückweg.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bietet auf ihrer Homepage eine umfassende Übersicht über mögliche Versicherungs- und Steuertipps für alle ehrenamtlich engagierten Personen.

Nähere Erläuterung dazu finden Sie: www.stmas.bayern.deDie wichtigsten Informationen zum Thema Bayerische Ehrenamtsversicherung finden Sie im Flyer „Bayerische Ehrenamtsversicherung – Wir fangen Sie auf.“.