Zum Hauptinhalt

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.

Nähere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und den Leistungen erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt.
Zuständigkeit/Ansprechpartner:

Bezirk Oberpfalz
Ludwig-Thoma-Str. 14
93051 Regensburg
Telefon: 0941/9100-0
Fax: 0941/9100-1112
E-Mail: sozialverwaltung(at)bezirk-oberpfalz.de
Homepage: www.bezirk-oberpfalz.de

Termine der Beratungsstelle des Bezirks Oberpfalz im Landratsamt Tirschenreuth

  • 20.11.2024 abgesagt
  • 04.12.2024
  • 18.12.2024

Die Beratung findet im Landratsamt Tirschenreuth, Amtsgebäude I Anbau, 1. Stock, Zimmer 123 (Foyer) statt.

Terminvereinbarung unter