Grundsicherung im Alter
Grundsicherung im Alter erhalten Personen, die das 65. Lebensjahr (schrittweise Anhebung bis 67 Jahre entsprechend der Regelaltersgrenze) vollendet haben und hilfebedürftig sind.
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen und Vermögen) beschaffen kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen (Angehörige, weitere Sozialleistungsträger, etc.) erhält.
Es werden hier laufende und einmalige Leistungen gewährt.
Die laufende Leistung beinhaltet die Regelleistung, evtl. Mehrbedarfe (z.B. für kostenaufwändige Ernährung) und die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Einmalige Leistungen werden gewährt für Erstausstattung der Wohnung und Erstausstattung für Bekleidung.
Die zu gewährende laufende Leistung errechnet sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem Bedarf (Regelsatz + Mehrbedarfszuschläge + Unterkunft und Heizung) und dem anrechenbaren Einkommen und einzusetzenden Vermögen.
Ansprechpartner
Personen mit Wohnsitz in Bärnau, Brand, Ebnath, Erbendorf, Friedenfels, Fuchsmühl, Immenreuth, Kastl, Konnersreuth, Pullenreuth, Reuth b. Erbendorf, Waldershof, Waldsassen
Jana Lindner
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Ansprechpartner
Personen mit Wohnsitz in Falkenberg, Kemnath, Krummennaab, Kulmain, Leonberg, Mähring, Mitterteich, Neualbenreuth, Neusorg, Pechbrunn, Plößberg, Tirschenreuth, Wiesau
Hubert Fenzl
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Fax | 09631 / 88-303 |
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Zi. 614 -
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Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3
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