Hilfen zur Gesundheit
Hilfen zur Gesundheit erhalten in der Regel Personen, die über keinen Krankenversicherungsschutz verfügen. Aufgrund der Gesundheitsreform haben inzwischen nahezu alle Personen einen Anspruch auf Aufnahme in die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung, wodurch nur noch in Ausnahmefällen Hilfen zur Gesundheit durch den Sozialhilfeträger gewährt werden.
Hilfen zur Gesundheit werden geleistet, soweit den Personen die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist und den Personen die erforderliche Hilfe nicht von anderen (Angehörige, Sozialleistungsträger, etc.) erhält.
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Rainer Fladerer
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