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Wohngeld

Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. 

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung bzw. eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes bzw. einer Eigentumswohnung.

Empfänger von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind von Wohngeld ausgeschlossen, da bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt worden sind.

 

Buchstabe A, Q - U

Nina Malzer

Telefon09631 / 88-736
E-MailE-Mail an Ansprechpartner senden
Anschrift Zi. 612 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3
Mähringer Str. 7
95643 Tirschenreuth

Buchstabe B, G, K, V - X

Franziska Völkl

Telefon09631 / 88-350
Fax09631 / 88-303
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Anschrift Zi. 612 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3
Mähringer Str. 7
95643 Tirschenreuth

Buchstabe C - F, I, J

Fabian Weinberger

Telefon09631 / 88-479
Fax09631 / 88-303
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Anschrift Zi. 612 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3
Mähringer Str. 7
95643 Tirschenreuth

 

Buchstabe H, L - P, Y, Z

Kerstin Kuge

Telefon09631 / 88-393
Fax09631 / 88-303
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Anschrift Zi. 612 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3
Mähringer Str. 7
95643 Tirschenreuth

Übersicht notwendige Unterlagen