Anzeige und Registrierung einer Tierhaltung
Anmeldung Veterinäramt:
Wer landwirtschaftliche Nutztiere wie
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe, Ziegen,
- Einhufer (Pferde, Esel)
- Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel
halten will, hat diese unter Angabe der Betriebs- bzw. Registriernummer beim zuständigen Veterinäramt mit nachfolgend verlinktem Formblatt anzuzeigen (§ 26 ViehVerkV).
Anzeige und Registrierung einer Tierhaltung nach § 26 ViehVerkV
Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur einzelnen oder wenigen Tieren!
Weitere Meldepflichten, mit gesonderten Formblättern, bestehen auch für:
- Bienen (§ 1 a BienSeuchV)
- Fische / Aquakulturbetriebe: Antrag auf Zulassung/Registrierung oder Änderungsmeldung (FischSeuchV)
- Schweine: Anzeige einer Auslaufhaltung oder Antrag auf Genehmigung einer Freilandhaltung (SchHaltHygV)
Anmeldung Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Gewerbliche Haltungen, als auch Hobbyhaltungen benötigen zudem eine (kostenfreie) Betriebs- bzw. Registriernummer. Diese können Sie beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Tirschenreuth-Weiden mit nachfolgend verlinktem Formblatt beantragen.
Antrag auf Zuteilung einer Betriebs-/Registriernummer
Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular bitte an folgende Kontaktdaten:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Tirschenreuth-Weiden i.d.Opf. (AELF)
St.-Peter-Str. 44
95643 Tirschenreuth
Tel.: 09631/7988-0
Fax: 09631/7988-1600
E-Mail: poststelle(at)aelf-tw.bayern.de
Anmeldung Bayerische Tierseuchenkasse:
Denken Sie auch daran, Ihre Tierhaltung bei der Bayer. Tierseuchenkasse zu melden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: btsk.de