Rinder
BHV-1 (IBR/IPV)
Auch nach dem neuen AHL („Animal Health Law“) gilt ganz Deutschland gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 in Bezug auf IBR/IPV als „seuchenfrei“.
Das bisherige Überwachungssystem soll bundesweit zunächst während der kommenden zwei Jahre unverändert, basierend auf den Vorgaben der BHV1-Verordnung fortgeführt werden
Derzeit sind von der EU als IBR/IPV (BHV1) - frei anerkannt:
- Tschechien, Dänemark, Deutschland, Österreich, Finnland, Schweden: gesamtes Hoheitsgebiet
- Italien: Region Aostatal, Provinzen Bozen – Südtirol
BVD/ MD
Für den Großteil Bayerns hat die Europäische Kommission den Status „seuchenfrei von BVD“ anerkannt.
Auf Grundlage dieses erlangten Status können gemäß des neuen EU-Tiergesundheitsrechts im innergemeinschaftlichen Handel erstmals zusätzliche Tiergesundheitsgarantien für nach Bayern zu verbringende Rinder eingefordert werden.
BTV
Seit dem 21.06.2021 ist ganz Bayern als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus (BTV) anerkannt.
Die Regelungen für das Verbringen von Tieren nach Bayern aus anderen Mitgliedstaaten oder Zonen finden Sie unter folgendem Link:
Tiergesundheit: Blauzungenkrankheit: Verbringung von Tieren nach Bayern in Bezug auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus (BTV)
Biosicherheitsmaßnahmen in Rinderhaltungen
Infolge des regen nationalen und internationalen Tierverkehrs ist es wichtig, die Biosicherheit in rinderhaltenden Betrieben stets zu verbessern.
Informationen zur Biosicherheit finden Sie unter folgenden Links: