Schafe und Ziegen
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen
Seit dem 01.01.2010 müssen alle neugeborenen Zuchtschafe und -ziegen sowie Schafe, die in den innergemeinschaftlichen Handel gehen und solche, die in Drittländer ausgeführt werden, mit einem elektronischen Tierkennzeichen (Transponder-Ohrmarke, Transponder-Bolus, Chip) ausgestattet sein. Das zweite Kennzeichen ist eine herkömmliche Einzeltierohrmarke.
Weitere Informationen und Formulare zur Tierkennzeichnung und Registrierung sowie zur Bestellung von Ohrmarken finden Sie