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Abwasserentsorgung

Fragen und Antworten

Abwasserentsorgung in ländlichen Gebieten

Was wurde bisher getan - was steht noch an? Insbesondere die Städte sowie die Hauptorte der bayerischen Gemeinden und deren größere Ortsteile sind überwiegend abwassertechnisch ausreichend entsorgt. Nachholbedarf besteht vor allem noch bei den Abwasseranlagen für kleinere und abgelegene Ortsteile im ländlichen Raum.

Wer ist für die Abwasserentsorgung zuständig?

Die Zuständigkeit für die Abwasserentsorgung regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und das bayerische Wassergesetz (BayWG). Sie obliegt als Pflichtaufgabe den bayerischen Kommunen.

Können auch private Dritte die Abwasserentsorgung übernehmen?

Die Kommunen können die Durchführung der Abwasserentsorgung auf privaten Dritten übertragen. Dabei bedient sich die Gemeinde eines privaten Dritten als Helfer. Unverändert bleibt die Entsorgungspflicht und die Verantwortung auch dann bei der Gemeinde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gemeinde die kommunale Entsorgung auch ablehnen, das heißt der Abwasserproduzent wird dadurch entsorgungspflichtig.

Sofern eine Gemeinde beispielsweise aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für einen kleinen Ortsteil keine kommunale Kläranlage errichtet, müssen die Eigentümer der Anwesen die Abwasserentsorgung über hauseigene Kleinkläranlagen übernehmen.

Wie sieht die optimale Lösung in der Abwasserentsorgung aus?

Eine Patentlösung gibt es nicht, das heißt weder eine Pflanzenkläranlage noch der Anschluss an eine vorhandene Kläranlage ist von vornherein die beste Lösung. Die optimale Lösung findet man "maßgeschneidert" auf den Einzelfall bezogen, indem Varianten diskutiert und dabei der Gewässerschutz, die örtlichen Verhältnisse, die Siedlungsentwicklung, sowie die Investitions- und Betriebskosten berücksichtigt werden. In allen Fällen sollte kompetenter Rat beispielsweise bei erfahrenen Ingenieurbüros oder den Wasserwirtschaftsämtern gesucht werden.

Was versteht man unter zentraler Abwasserentsorgung?

Die Abwässer eines größeren Siedlungsgebietes, das mehrere Gemeinden bzw. Ortsteile umfassen kann, werden in Kanälen zusammengefasst und gemeinsam in meist größerem Abstand zum Gebiet des Abwasseranfalls in einer entsprechend dimensionierten Kläranlage behandelt. Zentrale Kläranlagen betreiben in der Regel die Gemeinden und Städte Bayerns, gegebenenfalls auch als Zusammenschluss in einem Abwasserzweckverband.

Was versteht man unter dezentraler Abwasserentsorgung?

Man bezeichnet die Abwasserbehandlung als dezentral, wenn die Abwässer einzelner Gebäude oder Gebäudekomplexe (zum Beispiel Ortsteile) in eigens dafür geschaffenen und in unmittelbarer Nähe errichteten Kläranlagen gereinigt werden. Dieser Begriff besitzt eine doppelte Bedeutung: einerseits wird der Begriff "dezentral" bei kleinen Kläranlagen jeweils für einzelne Ortschaften verwendet, andererseits wird darunter die Behandlung von Abwässern einzelner oder mehrerer Häuser vor Ort auf ihrem Grundstück in Kleinkläranlagen verstanden.

Welche Lösungen gibt es für dezentrale Kläranlagen?

Gemeindliche Ortskläranlagen

Kläranlagen für einzelne Ortschaften werden von der jeweiligen Gemeinde gebaut und betrieben. Überwiegend errichten die Kommunen dezentrale Ortskläranlagen in eher geringer Ausbaugröße bis ca. 1 000 Einwohnerwerte als Abwasserteich, Pflanzenkläranlage, Tauchkörperanlage oder als Belebungsanlage in kompakter Ausführungsform. Um das Abwasser zur Ortskläranlage zu transportieren, ist ein Kanalsystem erforderlich. Anzustreben ist, das anfallende (unverschmutzte) Regenwasser nicht in dieses Kanalsystem einzuleiten, sondern vor Ort zu entsorgen und bevorzugt auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
 

Kleinkläranlagen für einzelne Anwesen

Solche Kläranlagen bestehen aus einer mehrkammerigen Ausfaulgrube und der meist nachgeschalteten biologischen Abwasserbehandlung. Sie entsprechen in vielen Fällen dem typischen Beispiel einer Einfachtechnologie. Das Abwasser wird in eine Grube geleitet, in der feste Bestandteile sedimentieren; organische Substanzen werden durch Mikroorganismen in einer nachgeschalteten biologischen Reinigungsstufe abgebaut. Kleinkläranlagen auf dem Grundstück werden in aller Regel vom Haus- bzw. Grundstückseigentümer gebaut und betrieben. Zur Erhaltung der Funktion und des Reinigungszieles müssen die Anlagen regelmäßig vom Betreiber kontrolliert und von Fachfirmen gewartet werden. Alle 2 Jahre überprüft ein privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft, ob die Anlage ordnungsgemäß betrieben wird.

Wohin gelangt das gereinigte Abwasser?

Das biologisch gereinigte Abwasser aus der Kläranlage gelangt in den meisten Fällen in ein entsprechend leistungsfähiges Fließgewässer (zum Beispiel Fluss, Bach). Sollte vor Ort keine Möglichkeit bestehen, in ein Gewässer einzuleiten, kann unter bestimmten Voraussetzungen als Ausnahme auch die Versickerung des gereinigten Abwassers erlaubt werden. Die Zulässigkeit der Versickerung aus wasserwirtschaftlicher Sicht wird vom Wasserwirtschaftsamt geprüft, um ausreichenden Grund- und Trinkwasserschutz zu gewährleisten. Bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Abwasserversickerung werden strenge Maßstäbe angewandt und die Filterwirkung des anstehenden Bodens mitberücksichtigt.

Was geschieht mit dem Endprodukt Klärschlamm?

Zentrale und dezentrale Kläranlagen, ob sie nun für einzeln stehende Häuser oder gemeindeübergreifend betrieben werden, produzieren Klärschlamm. Die Schlammentleerung von Kleinkläranlagen erfolgt nach Bedarf auf der Grundlage von regelmäßigen Schlammspiegelmessungen. Der in diesen Anlagen anfallende Fäkalschlamm sollte bevorzugt zur nächstgelegenen größeren Kläranlage transportiert und dort mitbehandelt werden. Hierfür zuständig sind die Kommunen, die zur Regelung der Fäkalschlammentsorgung Satzungen erlassen.

Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, die Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft mittelfristig zu beenden. Als alternative Entsorgungsmöglichkeiten sind das Verbrennen des Klärschlamms in Müllheizkaftwerken, Kohlekraftwerken oder Monoverbrennungsanlagen anzustreben. Den Kläranlagenbetreibern, die ihren Klärschlamm noch in der Landwirtschaft bzw. im Landschaftsbau verwerten, wird deshalb empfohlen, sich sobald als möglich um energetische Verwertungsalternativen und um eine - je nach Verbrennungsanlage unterschiedlich erforderliche - Anpassung der Schlammbehandlung in der Kläranlage zu bemühen.

Kann der Bau von Kläranlagen staatlich gefördert werden?

Die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2000) regeln unter anderem die staatliche Förderung im Bereich Abwasseranlagen. Staatliche Zuschüsse für solche Anlagen werden jedoch derzeit nur an öffentlich-rechtliche Betreiber, z. B. Kommunen oder Zweckverbände vergeben, nicht aber an Private. Weiter Informationen zur Förderung erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.