Wasserschutzgebiete
Zum Schutz unserer Trinkwasservorkommen werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen.
Diese sind in drei Zonen aufgeteilt:
- den Fassungsbereich (Zone I),
- die engere Schutzzone (Zone II) und
- die weitere Schutzzone (Zone III).
Die Größe des Wasserschutzgebiets hängt von den geologischen Gegebenheiten vor Ort ab. Die Verordnung können Sie beim Landratsamt oder den Schutzgebietsbetreibern einsehen.