Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen bis 65 Jahre (schrittweise Anhebung bis 67 Jahren entsprechend der Regelaltersgrenze), die zeitweise nicht erwerbsfähig sind (z.B. wegen vorgezogener Altersrente, Erwerbsminderung auf Zeit, etc.) und hilfebedürftig sind.
Nicht erwerbsfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften (Arbeitskraft) und Mitteln (Einkommen und Vermögen) beschaffen kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen (Angehörige, weitere Sozialleistungsträger, etc.) erhält.
Es werden hier laufende und einmalige Leistungen gewährt.
Die laufende Leistung beinhaltet die Regelleistung, evtl. Mehrbedarfe (z.B. wegen Alleinerziehung) und die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Einmalige Leistungen werden gewährt für Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung für Bekleidung, Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt, mehrtätige Klassenfahrten und für zusätzliche Leistungen für die Schule.
Die zu gewährende laufende Leistung errechnet sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem Bedarf (Regelsatz + Mehrbedarfszuschläge + Unterkunft und Heizung) und dem anrechenbaren Einkommen und einzusetzenden Vermögen.
Ansprechpartner
allgemein Hilfe zum Lebensunterhalt + ukrainische unbegleitete minderjährige Kinder
Marion Frank
Telefon | 09631 / 88-299 |
Fax | 09631 / 88-5299 |
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Anschrift |
Zi. 613 -
Erdgeschoss -
Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3
Mähringer Str. 7 95643 Tirschenreuth |
Marie Rickauer
Telefon | 09631 / 88-296 |
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Anschrift |
Zi. 612 und Zi. 606 -
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Ansprechpartner für
ukrainische Staatsangehörige mit vorgezogener Altersrente
Marie Rickauer
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