Einhufer - Pferde
Meldung von Pferden, Ponys, Eseln und anderen Equiden
Alle Halter von Einhufern, das sind Pferde, Esel, Zebras und ihre Kreuzungen, sind verpflichtet sich beim Veterinäramt zu melden. Rechtsgrundlage hierfür ist die Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV).
"Halter" ist der unmittelbare Besitzer, der betreut, pflegt und beaufsichtigt. Die eigentumsrechtlichen Verhältnisse sind hier nicht entscheidend.
Das bedeutet, dass z.B. Landwirte, Reitställe, Pferdepensionen, Gestüte oder auch derjenige, der ein Pferd in eigenem oder gepachteten Stall hält, zur Anmeldung verpflichtet sind.
Dabei muss vom Halter die Anzahl der gehaltenen Pferde, ihre Nutzungsart und ihr Standort angegeben werden. Der Halter ist verantwortlich für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften.
Kennzeichnung und Registrierung
Die EU-Verordnung 2021/963 regelt die Kennzeichnung und Registrierung von Einhufern:
Der Pferdepass ist für alle Einhufer, d.h. Pferde, Esel, Maultiere und Zebras verpflichtend!
Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt zur Equidenkennzeichnung.
Hilfreiche Kontakte
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Tirschenreuth-Weiden i.d.Opf. (AELF)
St.-Peter-Str. 44
95643 Tirschenreuth
Tel.: 09631/7988-0
Fax: 09631/7988-1600
E-Mail: poststelle(at)aelf-tw.bayern.de
Landesverband Bayrischer Pferdezüchter e.V.
Landshammerstr. 11
81929 München
Tel.: 089/926967-200
Fax: 089/907405
E-Mail: info(at)bayerns-pferde.de