Schweine
Pflichten eines Schweinehalters (gilt auch für Hobbyhalter):
- Jeder Schweinehalter hat vor Aufnahme der Tätigkeit seine Schweinehaltung beim Veterinäramt, beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) und bei der Tierseuchenkasse anzumelden. - Hier geht es zur Anmeldung -
- Jeder Schweinehalter muss ein Bestandsregister führen.
- Jeder Schweinehalter muss seinen Bestand zum 01.Januar eines jeden Jahres in der HIT-Datenbank melden (Stichtagsmeldung).
- Der Zugang von Schweinen in einen Betrieb muss innerhalb von 7 Tagen in der HIT-Datenbank gemeldet werden.
- Jedes Schwein ist im Ursprungsbetrieb spätestens mit dem Absetzen durch eine Ohrmarke dauerhaft zu kennzeichnen. Bei Verlust der Ohrmarke ist diese zu ersetzen.
- Beim Transport eines Schweines in einen anderen Betrieb muss ein Begleitpapier mitgeführt werden.
- Eine Auslaufhaltung von Schweinen (festes Stallgebäude mit angrenzendem Auslauf) ist beim Veterinäramt vor Inbetriebnahme anzuzeigen. - Hier geht es zur Anmeldung -
- Der Betrieb einer Freilandhaltung bedarf einer Genehmigung durch die Veterinärbehörde. - Hier geht es zur Anmeldung -
Für Schweinehaltungen gelten insbesondere die Vorgaben des Tierschutzgesetzes, der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, der Schweinehaltungshygieneverordnung und der Viehverkehrsverordnung.
Merkblätter und Anträge:
Merkblatt Anforderungen an eine Schweinehaltung
Merkblatt Freilandhaltung von Schweinen
Nützliche Links:
Meldungen und Bestandsregister (LKV Bayern): https://www.lkv.bayern.de/
Tierschutz in der Schweinehaltung (LGL): https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierschutz/tierhaltung_nutztiere/schweine/index.htm
Aktionsplan Kupierverzicht (LGL): https://www.aktionsplankupierverzicht.bayern.de/
Einsatz von Antibiotika (LGL): https://www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de/index.htm
Afrikanische Schweinepest (FLI): https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/