Zum Hauptinhalt

Erleichterung der Verwaltungsverfahren im Denkmalschutz im Landkreis Tirschenreuth


Die Verantwortlichen bei der Besichtigung des Bischof-Senestrey-Haus in Bärnau: v.l. Christian Gleißner Stadt Bärnau, Daniela Keller Landratsamt Tirschenreuth, Corinna Scherer Architekturbüro Schabner, Florian Schabner Architekturbüro Schabner, Michael Kandziora Büro Lehner + Baumgärtner © Landratsamt Tirschenreuth

Tirschenreuth. Seit dem 01.05.2024 wird die Bearbeitung der denkmalpflegerischen Erlaubnisverfahren im Landkreis Tirschenreuth wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Das Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) in Bayern hat gemeinsam mit dem Landkreis Tirschenreuth Fallgruppen definiert, bei denen eine Beteiligung des BLfD nicht mehr erforderlich ist. Diese Neuregelung ermöglicht es dem Landratsamt, in bestimmten Fällen eigenständig fachliche Entscheidungen zu treffen.

Betroffen sind insbesondere Vorhaben in der Nähe von Denkmälern, im Ensemblebereich, im Bereich von abgestimmten Gestaltungssatzungen sowie sich wiederholende Maßnahmen. Konkret betrifft dies unter anderem:

  • Geringfügige Änderungen bestehender Gebäude in der Nähe von Denkmälern, Instandhaltungsmaßnahmen, Einfriedungen aller Art und bauliche Anlagen mit eingeschränkter Sichtbeziehung zu Baudenkmälern, die das Orts- und Straßenbild verbessern und/oder genehmigungsfrei sind.
  • Wiederkehrende Maßnahmen wie Wiederholungsanstriche und Pflege denkmalgeschützter Gartenanlagen, die bereits früher mit dem BLfD abgestimmt wurden.
  • Instandhaltungsmaßnahmen im Ensemble, z.B. Austausch nicht historischer Türen, Fenster und Läden, Putzausbesserungen und Dachreparaturen in gleicher Bauweise, Farbe und Materialität.
  • Vorhaben im Geltungsbereich einer mit dem BLfD abgestimmten Gestaltungssatzung.
  • Maßnahmen zur Gewinnung erneuerbarer Energien, die überwiegend für den Energiebedarf im Baudenkmal oder zu seiner energetischen Verbesserung dienen.

Landrat Roland Grillmeier betont dazu: „Die Vereinfachung solcher Verwaltungsverfahren ist ein wichtiger Schritt hin zu einer bürgernahen und effizienten Abwicklung von Anfragen und Anträgen. Es freut mich, dass wir mit dieser Neuregelung die Prozesse deutlich beschleunigen und den bürokratischen Aufwand für unsere Bürgerinnen und Bürger reduzieren können.“ In Neualbenreuth, Bärnau und Waldsassen würden derzeit bereits solche Verfahren erfolgreich anlaufen, so Grillmeier.

Bürgermeister Klaus Meyer (Neualbenreuth), der bereits Erfahrungen mit dem neuen Ablauf gemacht hat, freut sich sehr über das vereinfachte Verfahren: „Das ist genau der richtige Weg für den Abbau von Bürokratismus. Kurze Wege und schnelle Entscheidungen, verbunden mit Bürgernähe und fachlicher Beratung. So auch schon geschehen bei einem kürzlich stattgefundenen Außentermin mit Frau Keller zur Beratung eines Bauantrages eines Gemeindebürgers aus Wernersreuth.“

Ab dem 01.05.2024 steht Frau Daniela Keller als zuständige Sachbearbeiterin für Fragen und Anträge zur Verfügung. Sie ist unter der Telefonnummer 09631/88-268 sowie per Mail unter daniela.keller(at)tirschenreuth.de erreichbar. Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten der Unteren Denkmalschutzbehörde finden Sie auf der Landkreis-Homepage www.kreis-tir.de.