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Kreistag trifft Entscheidung über Bürgerbegehren zum Krankenhaus Tirschenreuth


Bürgerbegehren der „Initiative Klinik retten“ rechtlich unzulässig – Aber Kreistag fasst sieben weitere Beschlüsse für eine umfassende Gesundheitsversorgung im Landkreis Tirschenreuth

Tirschenreuth. Der Kreistag des Landkreises Tirschenreuth befasste sich am heutigen Freitag, 17.05. mit dem Bürgerbegehren der „Initiative Klinik retten“ und die Forderungen nach dem Erhalt der Notfallversorgung sowie der Klinikstruktur am Krankenhaus Tirschenreuth wie vor der Umstrukturierung zum 01.04.2024.

Dabei waren neben zahlreichen Pressevertreterinnen und –vertretern und Zuhörern auch die fachlichen Referenten vor Ort, die ihre Argumente präsentierten. Landrat Roland Grillmeier sprach in seiner Begrüßung von großen Herausforderungen, aber vor allem von notwendigen Veränderungen, die zu bewältigen seien: „Unsere Krankenhäuser beschäftigen uns seit vielen Jahren und wir alle hier im Kreistag setzen uns auch mit viel Engagement dafür ein. Wir müssen aber ehrlich sein – der medizinische Fortschritt, der Fachkräftemangel und die geplante Krankenhausreform erfordern Veränderungen. Wir wollen diese Veränderungen aktiv gestalten. Dabei müssen wir überregional denken und handeln.“

Im Anschluss stellten Dr. Josef Kick (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst, ZRF Oberpfalz Nord), Dr. Regina Klakow-Franck (unabhängige medizinische Sachverständige) sowie Rechtsanwalt Prof. Dr. Fritz Böckh ihre Erkenntnisse und Gutachten vor. Dabei wurden mehrere Dinge für die Kreistagsmitglieder deutlich. Sowohl die Notfallrettung im Landkreis mit Krankenwägen, Notärzten und Hubschrauber als auch die Versorgung im Notfall und der Erreichbarkeit einer Notaufnahme ist für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Tirschenreuth gewährleistet. „Die Versorgung im Notfall innerhalb der gesetzlichen 12-Minuten-Frist ist im gesamten Landkreis Tirschenreuth gesichert“, so Kick. Dem stimmte Dr. Klakow-Franck zu und ergänzte zur Forderung aus dem Bürgerbegehren zu den 30/40 PKW-Minuten zum nächsten Krankenhaus: „95,7% der Einwohner im Landkreis Tirschenreuth können mindestens ein Krankenhaus mit Notaufnahme in einem 30-PKW-Fahrzeitminutenradius erreichen. Die flächendeckende Versorgung der Bürger im Landkreis Tirschenreuth mit geeigneten Leistungen der stationären Notfallversorgung ist damit weiterhin gewährleistet.“

Eine rechtliche Würdigung des Bürgerbegehrens nahmen anschließend Dr. Böckh und Regierungsdirektorin Regina Kestel vor. Diese kamen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass das Bürgerbegehren als nicht zulässig eingestuft werden muss. Hauptgründe sind die Übertragung der gesetzlichen Pflicht zum Betrieb von Krankenhäuser an die Kliniken Nordoberpfalz AG bereits seit 2006 sowie fehlerhafte Behauptungen im Bürgerbegehren selbst. Der Kreistag folgte den Ausführungen der beiden Juristen und der Sachverständigen und lehnte das Begehren mehrheitlich als unzulässig ab.  

Landrat Grillmeier machte im Anschluss deutlich, dass man durchaus verstanden habe, was die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Unterschriften erreichen wollen. „Deutlich über 8.000 Unterschriften müssen wir sehr ernst nehmen. Wir als Kreistag wollen deshalb heute ein Signal senden. Gesundheitsversorgung für die Menschen ist für uns eine wichtige Aufgabe der wir uns weiterhin aktiv stellen.“

Weitere Informationen: 

Die weiteren Beschlüsse des Kreistages Tirschenreuth

Homepage: Tirschenreuth GESUND betreut