Landkreistag und Landrat Grillmeier zum 7-Punkte-Plan der Staatsregierung zur Krankenhausplanung
Die bayerischen Landräte fordern vom Freistaat Bayern seit langem eine Krankenhausplanung auf einer bayernweit soliden Datengrundlage und eine zukunftsorientierte Strukturplanung im Hinblick auf Bedarf, Qualität und Erreichbarkeit. Mit dem gestern veröffentlichten Sieben-Punkte-Plan ist die Bayerische Staatsregierung diesem Ziel nähergekommen.
„Der Sieben-Punkte-Plan greift viele unserer Forderungen auf, die notwendig für regionale Planungsüberlegungen und Umstrukturierungen sind, und ermöglicht so die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung. Mit einer fundierten Darstellung von Einzugsbereichen und Erreichbarkeiten werden die Krankenhäuser gezielt auf die Anforderungen in der jeweiligen Region eingehen können. Flächendeckende Bedarfsgerechtigkeit wird in den Fokus gerückt“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Thomas Karmasin, Fürstenfeldbruck, in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beim Bayerischen Landkreistag.
„Der Sieben-Punkte-Plan ist ein wichtiger, aber nicht ausreichender Schritt in die richtige Richtung. Der Freistaat Bayern hat sich zu den herausfordernden Rahmen- und Ausgangsbedingungen im Gesundheitssystem lange zurückgehalten und auf den Bund als denjenigen, der für die Betriebskostenfinanzierung verantwortlich ist, verwiesen. Dabei kommt es bei einer zukunftsfähigen Bewältigung der bestehenden Herausforderungen in der stationären und ambulanten Versorgung der Bevölkerung vor allem im ländlichen Raum auch auf eine solide Krankenhausplanung, für welche die Länder verantwortlich sind, an. Dabei muss der stationäre und ambulante Bereich zusammen betrachtet werden. Und der Freistaat darf sich nicht allein auf regionale Vor-Ort-Betrachtungen verlassen, sondern muss selbst aktiv planend eingreifen. Hier besteht deutlicher Nachholbedarf“, so Karmasin weiter.
Landrat Roland Grillmeier äußerte sich ebenfalls zur Thematik: "„Es ist erfreulich, dass der Freistaat nun endlich gemeinsam mit Landkreisen, Städten und Klinikträgern die Gesundheitsversorgung der Zukunft plant. Diese Prozesse hätten schon früher starten müssen, da viele Träger bereits begonnen haben, ihre Strukturen an die Vorgaben des Krankenhausversorgungsgesetzes anzupassen. Die Finanzierung liegt beim Bund, die Krankenhausplanung beim Land. Der 7-Punkte-Plan sowie Gespräche mit den relevanten Akteuren im ambulanten und stationären Bereich sind hierfür die Grundlage.“